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BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 21.03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des "schwerwiegenden beruflichen Nachteils" im Bezug auf Studienzulassungen wegen Bekenntnisses zum deutschen Volkstum
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Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2003 - 2 A 746/01
- BVerwG, 27.10.2003 - 5 PKH 76.03
- BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 21.03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94
Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …
Auszug aus BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 21.03
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung (BVerwGE 99, 133 ) Erkenntnisse des einschlägigen Schrifttums dahin wiedergegeben, dass "seit Beginn der 60er Jahre, insbesondere seit dem Jahre 1964, die bestehenden Aufnahmebarrieren für Volksdeutsche im Ausbildungsbereich abgebaut" wurden.Diese Beurteilung hat das Berufungsgericht in Kenntnis der in BVerwGE 99, 133 (143) genannten Zahlen (aus denen ergibt sich, dass in Kasachstan in dem gegenüber dem hier maßgeblichen Jahr 1962 nur wenig älteren Studienjahr 1960/61 lediglich 4, 58 % der Studenten Volksdeutsche waren , obgleich sie dort die drittstärkste Volksgruppe bildeten) gestützt auf das Sachverständigengutachten des Prof. Dr. Simon nach objektiven Kriterien getroffen.
Der Berufungsbeschluss weicht nicht von BVerwGE 99, 133 ab, sondern legt in Übereinstimmung mit dieser Entscheidung einen objektiven Maßstab an (S. 8 Abs. 1): "Denn bei diesen vom Gutachter geschilderten Umständen, unter denen die Zulassung zum Studium bei einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Jahre 1962 tatsächlich erfolgte, handelte es sich um Umstände, die die damaligen Verhältnisse im Herkunftsgebiet objektiv prägten.
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03
Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges -; Bekenntnis zum deutschen …
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03
Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen …
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 14.03
Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines -ses; …
- BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 13.04
Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen …
Von einer Aufhebung und Zurückverweisung ist auch nicht - dann unter Abweisung der Klage - deswegen abzusehen, weil das Berufungsgericht bei der ihm obliegenden tatrichterlichen Bewertung von Art und Gewicht der der Klägerin zu 1 bei einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Jahre 1964 in Bezug auf den Zugang zum Studium drohenden Nachteile gegen revisibles Recht verstoßen hätte (s.a. Senat, Beschlüsse vom 29. Dezember 2003 - BVerwG 5 B 17.03 und 5 B 21.03 -). - BVerwG, 30.04.2004 - 5 B 108.03
Zulassung einer Revision im Verwaltungsprozess wegen nachträglich von einem …
Diese Abweichung von den nachträglich ergangenen Senatsurteilen ist hier auch entscheidungserheblich; das Berufungsgericht hat - anders als in den Berufungsentscheidungen, welche den Beschlüssen des Senats vom 29. Dezember 2003 - BVerwG 5 B 17.03 und 5 B 21.03 - zu Grunde lagen - keine tatsächlichen Feststellungen zu der Frage getroffen, ob die Klägerin zu 1 unzweifelhaft den Willen hatte, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2004 - 2 A 3722/02
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 1 S. 1 …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2003 - 5 B 17.03 - und - 5 B 21.03 -.